KFZ-Versicherung Vergleich

Mit diesem Vergleich von Kfz-Versicherungen können Sie bis zu mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Oft bestehen zwischen dem günstigsten und dem teuersten Angebot für eine Kfz-Versicherung große Preisunterschiede. Auch unter den günstigen Angeboten können Sie mit einem Versicherungsvergleich prüfen, ob vielleicht weitere Rabatte möglich sind, die Ihnen ein noch günstigeres Angebot geben. Außerdem können die Preise auch von Jahr zu Jahr sinken.

Für einen Wechsel gilt:

Im Regelfall kann man bis zum 30. November die Kfz-Versicherung für das kommende Jahr wechseln.

Tarifmerkmale der KFZ-Versicherung

Faktoren für den Versicherungsbeitrag:

  • Fahrzeugtyp
  • Fahrleistung in Kilometern pro Jahr
  • Alter und Erfahrung des Fahrers
  • unfallfreie Jahre
  • Wohnort
  • Selbstbeteiligung
  • u. v. m.

Wechsel

Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ermöglicht, Versicherungsbeiträge zu senken oder auch Versicherungsleistungen zu verbessern. Da die meisten Kfz-Versicherungen für das jeweilige Kalenderjahr gelten, ist der 30.11. der Stichtag zur Kündigung der bestehenden Kfz-Versicherung.

Einige Verträge haben abweichende Regelungen. Des Weiteren ist nur innerhalb bestimmter Fristen die Kündigung einer Kfz-Versicherung möglich. Vor der Kündigung ist es ratsam, die Versicherungsbedingungen der bestehenden Kfz-Versicherung zu prüfen.

Sonderkündigungsrecht

Außer dem ordentlichen Kündigungsrecht besteht die Möglichkeit, eine Kfz-Police zu kündigen, wenn die Versicherungsgesellschaft die Beiträge erhöht. Zur Orientierung dient der Grundbetrag. Denn der Grundbetrag kann sich erhöhen, während gleichzeitig die zu zahlende Prämie durch eine bessere Schadensfreiheitsklasse gleich bleibt oder sinkt.

Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung bleibt auch bei einem Schadensfall bestehen, den der Versicherer reguliert. Hierbei können Versicherungsnehmer und Versicherung den Vertrag beenden.

zum Ende des Kalenderjahres
der 30.11. ist der Stichtag

bei einer Beitragserhöhung

nach Inanspruchnahme der Kfz-Versicherung

Die 3 Arten der Kfz-Versicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Der Versicherungsschutz bedient Schadenersatzansprüche Dritter bei einem Unfall oder einem Schaden, den der Versicherungsnehmer verursachte. Wenn der Unfall bzw. Schaden von verschiedenen Personen verschuldet wird, trägt die Versicherung die Kosten anteilig.

Zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung:

Die Teilkasko haftet für Schäden am eigenen Kfz durch:

  • Brand, Explosion

  • Unwetter (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmungen)

  • Kurzschlüsse

  • Diebstahl, Einbruchteilediebstahl, Raub

  • Unfälle mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz

  • Marderbiss

Die Vollkasko leistet zusätzlich zur Teilkasko:

  • Schäden am eigenen Fahrzeug, selbst bei selbstverschuldeten Unfällen

  • Vandalismus

Schadenfreiheitsrabatt

Mit jedem schadensfreien Jahr steigt die Schadenfreiheitsklasse. Gleichzeitig steigt der Rabatt auf die Versicherungsbeiträge. Die höchste Schadenfreiheitsklasse (SF 35) wird ab 35 Jahren ohne Schaden erreicht. Die Versicherungsprämie beträgt dann nur noch 20 Prozent des eigentlichen Grundbetrages.

Für die Teilkaskoversicherung gilt die Einstufung nach Typenklassen. In der Vollkaskoversicherung dagegen reduziert sich der anteilige Beitrag der Teilkaskoversicherung durch das Schadenfreiheitsrabattsystem bei Schadensfreiheit.

Im Regelfall nimmt der Rabatt durch einen Unfall ab. Manche Versicherer bieten Rabattschutz an, der bei einem Schaden den bisherigen Rabatt erhält. Der Rabattschutz ist kostenpflichtig, und wird auf die Versicherungsprämie aufgeschlagen.

Der Schutzbrief

Der Schutzbrief ist vor allem bei Vielfahrern beliebt, weil er bei einer Panne, einem Unfall oder dem Diebstahl des Fahrzeugs aktiv wird. Dieser ist Teil des Leistungsumfangs eines Automobilclubs oder eine Zusatzleistung zur Kfz-Versicherung. Beim Automobilclub bezieht sich der Schutzbrief auf den Fahrer, bei der Kfz-Versicherung auf das Fahrzeug. Die Leistungen des Schutzbriefes unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer zum Teil stark. Sehr oft sind Pannenhilfe, Abschleppen und Ersatzwagen enthalten.

Die Anschaffung eines Schutzbriefs lohnt sich vor allem, wenn man weit von zu Haus entfernt und viel unterwegs ist. Fährt man dagegen nur kurze Strecken und bleibt vor allem in der Nähe des Wohnortes, sind viele Leistungen ausgeschlossen. Beispielsweise fällt der Ersatz mittels Mietwagen bei den meisten Versicherern weg, wenn der Schadensort innerhalb 50 km Luftlinie zum Wohnort befindet.

Wann der Schutzbrief leistet:

  • bei einer Panne: Brems-, Bruch- oder Betriebsschaden

  • bei einem Unfall: von außen eingetretenes, unvorhersehbares Ereignis

  • bei Diebstahl oder -versuch

Was der Schutzbrief leistet:

  • Pannenhilfe

  • Abschleppen

  • Bergung

  • Ersatzfahrzeug

  • Fahrzeug-Rücktransport

  • Ersatzteilversand

  • Übernachtungskosten

  • u. v. m.

Was der Schutzbrief ausschließt:

  • Leistungen in der Nähe des Wohnortes (innerhalb von 50km Luftlinie)

  • Übernahme der Reparaturkosten

  • vereiste Türen oder verlorene Schlüssel 

  • ungedeckelte Kostenübernahme