KFZ-Versicherung Vergleich
Für einen Wechsel gilt:
Tarifmerkmale der KFZ-Versicherung
Faktoren für den Versicherungsbeitrag:
- Fahrzeugtyp
- Fahrleistung in Kilometern pro Jahr
- Alter und Erfahrung des Fahrers
- unfallfreie Jahre
- Wohnort
- Selbstbeteiligung
- u. v. m.
Wechsel
Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ermöglicht, Versicherungsbeiträge zu senken oder auch Versicherungsleistungen zu verbessern. Da die meisten Kfz-Versicherungen für das jeweilige Kalenderjahr gelten, ist der 30.11. der Stichtag zur Kündigung der bestehenden Kfz-Versicherung.
Einige Verträge haben abweichende Regelungen. Des Weiteren ist nur innerhalb bestimmter Fristen die Kündigung einer Kfz-Versicherung möglich. Vor der Kündigung ist es ratsam, die Versicherungsbedingungen der bestehenden Kfz-Versicherung zu prüfen.
Sonderkündigungsrecht
Außer dem ordentlichen Kündigungsrecht besteht die Möglichkeit, eine Kfz-Police zu kündigen, wenn die Versicherungsgesellschaft die Beiträge erhöht. Zur Orientierung dient der Grundbetrag. Denn der Grundbetrag kann sich erhöhen, während gleichzeitig die zu zahlende Prämie durch eine bessere Schadensfreiheitsklasse gleich bleibt oder sinkt.
Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung bleibt auch bei einem Schadensfall bestehen, den der Versicherer reguliert. Hierbei können Versicherungsnehmer und Versicherung den Vertrag beenden.
zum Ende des Kalenderjahres
der 30.11. ist der Stichtag
bei einer Beitragserhöhung
nach Inanspruchnahme der Kfz-Versicherung
Die 3 Arten der Kfz-Versicherung
Zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung:
Die Teilkasko haftet für Schäden am eigenen Kfz durch:
-
Brand, Explosion
-
Unwetter (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmungen)
-
Kurzschlüsse
-
Diebstahl, Einbruchteilediebstahl, Raub
-
Unfälle mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz
-
Marderbiss
Die Vollkasko leistet zusätzlich zur Teilkasko:
-
Schäden am eigenen Fahrzeug, selbst bei selbstverschuldeten Unfällen
-
Vandalismus
Schadenfreiheitsrabatt
Mit jedem schadensfreien Jahr steigt die Schadenfreiheitsklasse. Gleichzeitig steigt der Rabatt auf die Versicherungsbeiträge. Die höchste Schadenfreiheitsklasse (SF 35) wird ab 35 Jahren ohne Schaden erreicht. Die Versicherungsprämie beträgt dann nur noch 20 Prozent des eigentlichen Grundbetrages.
Für die Teilkaskoversicherung gilt die Einstufung nach Typenklassen. In der Vollkaskoversicherung dagegen reduziert sich der anteilige Beitrag der Teilkaskoversicherung durch das Schadenfreiheitsrabattsystem bei Schadensfreiheit.
Im Regelfall nimmt der Rabatt durch einen Unfall ab. Manche Versicherer bieten Rabattschutz an, der bei einem Schaden den bisherigen Rabatt erhält. Der Rabattschutz ist kostenpflichtig, und wird auf die Versicherungsprämie aufgeschlagen.
Der Schutzbrief
Der Schutzbrief ist vor allem bei Vielfahrern beliebt, weil er bei einer Panne, einem Unfall oder dem Diebstahl des Fahrzeugs aktiv wird. Dieser ist Teil des Leistungsumfangs eines Automobilclubs oder eine Zusatzleistung zur Kfz-Versicherung. Beim Automobilclub bezieht sich der Schutzbrief auf den Fahrer, bei der Kfz-Versicherung auf das Fahrzeug. Die Leistungen des Schutzbriefes unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer zum Teil stark. Sehr oft sind Pannenhilfe, Abschleppen und Ersatzwagen enthalten.
Die Anschaffung eines Schutzbriefs lohnt sich vor allem, wenn man weit von zu Haus entfernt und viel unterwegs ist. Fährt man dagegen nur kurze Strecken und bleibt vor allem in der Nähe des Wohnortes, sind viele Leistungen ausgeschlossen. Beispielsweise fällt der Ersatz mittels Mietwagen bei den meisten Versicherern weg, wenn der Schadensort innerhalb 50 km Luftlinie zum Wohnort befindet.
Wann der Schutzbrief leistet:
-
bei einer Panne: Brems-, Bruch- oder Betriebsschaden
-
bei einem Unfall: von außen eingetretenes, unvorhersehbares Ereignis
-
bei Diebstahl oder -versuch
Was der Schutzbrief leistet:
-
Pannenhilfe
-
Abschleppen
-
Bergung
-
Ersatzfahrzeug
-
Fahrzeug-Rücktransport
-
Ersatzteilversand
-
Übernachtungskosten
-
u. v. m.
Was der Schutzbrief ausschließt:
-
Leistungen in der Nähe des Wohnortes (innerhalb von 50km Luftlinie)
-
Übernahme der Reparaturkosten
-
vereiste Türen oder verlorene Schlüssel
-
ungedeckelte Kostenübernahme